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Zuchtordnung |
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Der Rasseverein (Vereniging Herders- en Berghonden uit Zuid-en Oost-Europa en Azië) ist der offizielle Vertreter des Maremmen-Abruzzen Schäferhundes in den Niederlanden. Unsere Würfe und Hunde entsprechen selbstverständlich den Bedingungen, die von der Zuchtorndung erfüllt werden müssen.
Beide Eltern müssen offiziell auf Hüftdysplasie geröngt werden. Mindestalter ist 18 Monate. Zugelassene Kombinationen sind:
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Röntgenuntersuchung der Ellbogen ist sehr empfohlen. | ||||||||||||||||
Die Hündin muß mindestens 24 Monate alt sein oder spätestens 5 Jahre alt, wenn sie zum ersten Mal gedeckt wird. | ||||||||||||||||
Bei der letzten Deckung soll die Hündin jünger als 8 Jahre sein. | ||||||||||||||||
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Eine Hündin darf nicht mehr als 4 Würfe haben. | ||||||||||||||||
Die Zeit zwischen der Geburt von zwei Würfen soll 12 Monate sein. | ||||||||||||||||
Beide Eltern müssen sich im Alter später als 15 Monaten mindestens einmal mit einem Sehr Gut in einer Ausstellung bewertet haben. Gegenüber einem Sehr Gut von einem Elterntier muss ein Vorzüglich des anderen Elterntieres stehen. | ||||||||||||||||
Ausländische Deckrüden müssen den Zuchtorndung des jeweiligen Landes entsprechen. | ||||||||||||||||
Der Züchter kümmert sich um Entwurmung, Impfung, registrierten Chip und Papiere der Welpen. | ||||||||||||||||
Der Züchter sozialisiert die Welpen und berat neuen Besitzern in aufrichtiger Weise. | ||||||||||||||||
Nur gesunde und wesensfeste Elterntieren dürfen für die Zucht eingesetzt werden. | ||||||||||||||||
Der Züchter verabredet wie gehandelt wird, wenn der Hund unvorhergesehen krank wird oder der Besitzer nicht mehr für den Hund tätig sein kann. |
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